Preise und Konditionen

Preise 2024

 

Zirben-Heustadel

ca. 64m² Kuschelhütte für 2 Erwachsene

 

2 Pers./Tag

Kinder

jede weitere Person

Sommer/Winter ab 260,-
Weihnachten ab 305,-
Sylvester ab 355,-
Fasching ab 295,-
Endreinigung 65,-

 

Felsenhütte

85m² kleine Familienhütte für zwei Erwachsene und zwei Kinder

2 Pers./Tag

Kinder bis 14 Jahre

jede weitere Person

Sommer/Winter ab 260,- 25,-
Weihnachten ab 305,- 25,-
Sylvester ab 355,- 25,-
Fasching ab 295,- 25,-
Endreinigung 75,-

 

Komfortalmhütte

ca. 125m² große Familienhütte für sechs Erwachsene und zwei Kinder

 

 

2 Pers./Tag

Kinder bis 14 Jahre

jede weitere Person

Sommer/Winter ab 260,- 25,- 60,-
Weihnachten ab 350,- 25,- 60,-
Sylvester ab 400,- 25,- 60,-
Fasching ab 330,- 25,- 60,-
Endreinigung 85,-

Wildererhütte

93m² großes Luxus Chalet für zwei Erwachsene und zwei Kinder

 

2 Pers./Tag

Kinder bis 14 Jahre

jede weitere Person

Sommer/Winter ab 310,- 25,-
Weihnachten ab 355,- 25,-
Sylvester ab 425,- 25,-
Fasching ab 335,- 25,-
Endreinigung 85,-

 

Weitere Informationen

Inklusivleistungen

  • Strom, Wasser und Heizung
  • Brennholz für die Hütten, pro Tag ein Korb
  • Bettwäsche, sowie Hand- und Badetücher
  • Sodastreamer
  • Spülmittel, Spültabs, Geschirrtücher
  • Morgenpost / Tageszeitung
  • Brötchenservice (außer Sonn- und Feiertag)
  • Regenschirme
  • Parkplatz

Nicht enthaltene Leistungen

  • Kurtaxe 2,50 Euro/pro Person ab dem 15. Lebensjahr
  • Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, z.B. www.europaeische.at

Infos

  • Barzahlung
  • Haustiere sind in unseren Hütten leider nicht erlaubt.

Mindestaufenthalt: 5 Nächte

Kurzaufenthalte sind kurzfristig nach Verfügbarkeit buchbar. Kurzaufenthaltszuschlag: 80 Euro

Reiserücktritt­versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, z.b. bei der Europäischen Reiseversicherung.

 

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

  1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
  2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises von 40 % zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
  3. Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
  4. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhrdes folgenden Tages reserviert.
  5. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Bis 3 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an, bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %, bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
  6. Dem Beherberger obliegt es,Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (4 1107 ABGB).